Gesetzliche Rahmen für die
Milchgüteprüfung

Die an die Thüringer Molkereien gelieferte Rohmilch wird vom Zentrallabor in Jena als die vom Freistaat Thüringen beauftragte Stelle entsprechend den Vorgaben der Milchgüteverordnung/Thüringer Verordnung zur Durchführung der Milchgüteverordnung und der VO (EG) Nr. 853/2004 einer umfassenden Qualitätskontrolle unterzogen. 

Untersuchung der Anlieferungsmilch auf:

  • Inhaltsstoffe Fett und Eiweiß

  • Bakteriologische Beschaffenheit (Gesamtkeimzahl)
  • Gehalt somatischer Zellen
  • Hemmstoff
  • Gefrierpunkt

Parameter, Untersuchungshäufigkeit und Methoden - Milchgüteverordnung

Parametermonatliche Anzahl
Untersuchungen 1)
Untersuchungs-
methodik
rechtliche
Grundlage

Fettgehalt

10/4*

Milkoscan-Combifoss-Infrarotabsorption

Routineverfahren zur
Untersuchung der Anlieferungsmilch nach MGVO (Juni 2003)

Eiweissgehalt

10/4*

Milkoscan-Combifoss-Infrarotabsorption

Routineverfahren zur
Untersuchung der Anlieferungsmilch nach MGVO (Juni 2003)

Zellzahl

3

Fossomatic-Combifoss Durchflusszytometrie

§64 LFBG L01.01-1 (1998)

Keimzahl

3

Bactoscan FC Durchflusszytometrie

§64 LFBG L01.01-7 (2002)

Gefrierpunkt

3Milkoscan-Combifoss

DIN EN ISO 5764 (2009)

Hemmstoff

2Brillantschwarz-Reduktionstest

§64 §64 LFBG L01.01-5 (2012)

1) lt. Thüringer Verordnung zur Durchführung der Milchgüteverordnung

* Mindestanzahl bei nicht täglichen Lieferanten sowie bei täglicher Anlieferung, soweit die Anlieferungsmenge im Monatsdurchschnitt 500 kg pro Tag nicht überschreitet


Kontakt

Isolde Hanstein

Sachbearbeiter/in
0 36 41 / 62 23 31
i.hanstein@qnetics.de

Info

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