
Aktuelle BTV8-Handelsregelungen
Die Länder haben sich auf einheitliche Handelsregeln zu BTV-Serotyp 8 geeinigt
Aufgrund von Ausbrüchen des Blauzungenkrankheit-Serotyps 8 (BTV-8) sind ganz Hessen und ganz Thüringen offiziell als BTV-8-Restriktionszonen eingestuft. Für den nationalen Transport von Rindern gelten seit den EU-Rechtserleichterungen vom 1. November 2026 folgende Bedingungen:
Innerhalb der Restriktionszonen: Der Transport von Rindern innerhalb von Hessen und Thüringen sowie in andere betroffene Bundesländer (z. B. Bayern, Baden-Württemberg, NRW) ist für klinisch gesunde Tiere ohne Einschränkungen frei erlaubt.
In BTV-8-freie Gebiete: Beim Verbringen von Rindern aus Hessen oder Thüringen in virusfreie Bundesländer (vor allem im Norden/Nordosten) gelten erleichterte Auflagen. Zulässig sind:
Geimpfte Tiere mit bestehendem Impfschutz.
Kälber unter 90 Tagen, sofern das Muttertier vor der Geburt geimpft wurde und das Kalb Kolostrum erhalten hat.
Ungeimpfte Tiere mit einem negativen PCR-Test (das Testergebnis ist jetzt 14 Tage lang gültig).
Schlachttiere: Transporte direkt zum Schlachthof (Schlachtung innerhalb von 24 Stunden) sind auflagenfrei.
Erleichterung: Eine Mückenschutz-Behandlung (Repellentien) vor dem Transport ist innerdeutsch nicht mehr verpflichtend. Die Tierhaltererklärung wird digital über die HI-Tier-Datenbank (HIT) abgewickelt.



