13.08.2019

Jungzüchtertag Alsfeld 22. und 23.11.2019

Informationen zur BT-Imfpung und Verbringungsregelung

In Vorbereitung des Jungzüchtertages in Alsfeld am 22. und 23.11.2019 finden Sie hier die neuesten Informationen zur Blauzungen-Impfung und den Verbringungsregelungen (Stand: 12.08.2019)

1.) Übersicht Wettbewerbe

Vorführwettbewerbe

Bedingungen

Kälbervorführwettbewerb

Vorführer:  5 - 10 Jahre

Kälber: 6 - 30 Wochen (12.10.2019 - 27.04.2019)

Newcomer

Vorführer:  8 - 25 Jahre

Jungrinder: 6 - 24 Monate (23.05.2019 - 23.11.2017)
maximal  7 Monate tragend

Jungrindervorführ-

wettbewerb Altersklasse 1

Vorführer:  8 - 15 Jahre

Jungrinder: 6 - 24 Monate (23.05.2019 - 23.11.2017)
maximal  7 Monate tragend

Jungrindervorführ-

wettbewerb Altersklasse 2

Vorführer: 16 - 25 Jahre

Jungrinder: 6 - 24 Monate (23.05.2019 - 23.11.2017),
maximal 7 Monate tragend

Jungrindervorführ-

wettbewerb Fleischrinder

Vorführer:  8 - 25 Jahre

Jungrinder: 6 - 32 Monate (23.05.2019 - 23.03.2017)
maximal 7 Monate tragend

Clippingwettbewerb

Altersklasse 1

Clipper:  8 - 15 Jahre   (Rind nach dem 13. Oktober nicht mehr scheren, Scherstand muss vorher mit angemeldet werden)

Clippingwettbewerb

Altersklasse 2

Clipper: 16 - 25 Jahre   (Rind nach dem 13. Oktober nicht mehr scheren, Scherstand muss vorher mit angemeldet werden)

2.) Verbringungsregelung – Blauzunge

  • Alsfeld liegt seit dem 24.01.2019 im Blauzungenkrankheit (BT) - Restriktionsgebiet.
  • Bestände aus dem BT-Restriktionsgebiet können Tiere für die Wettbewerbe BT-geimpft und auch nicht geimpft auftreiben, wenn diese anschließend wieder in den Herkunftsbestand zurückgeführt werden bzw. im Restriktionsgebiet verbleiben.
  • Bestände aus freien Gebieten müssen die nachfolgenden Verbringungsregelungen beachten, damit die Rückführung der Tiere nach Schauende reibungslos möglich ist:

 

Kälber im Alter von unter 90 Tagen

  1. Impfung des Muttertieres mindestens 60 Tage vor Belegung und nachweisliche Aufnahme von Kolostrum des zugehörigen Muttertieres (Tierhaltererklärung). Die Impfung des Muttertieres gegen den entsprechenden BTV-Stamm ist in der HIT-Datenbank zu erfassen
    oder
  2. Impfung des Muttertieres während der Belegung mit Abschluss der Grundimmunisierung 4 Wochen vor der Kalbung und nachweisliche Aufnahme von Kolostrum des zugehörigen Muttertieres (Tierhaltererklärung).
    Die Kälber müssen zusätzlich bis max. 14 Tage vor der Rückführung aus dem Restriktionsgebiet mit negativem Ergebnis auf BTV8 untersucht werden. Die Impfung des Muttertieres gegen den entsprechenden BTV-Stamm und das negative Ergebnis der Untersuchung des Kalbes sind in der HIT-Datenbank zu erfassen.

 

Rinder älter als 90 Tage

Müssen grundsätzlich gegen BTV-8 geimpft sein, wenn sie nach Schauende in Bestände im freien Gebiet zurückgeführt werden. Die zweite Impfung der Grundimmunisierung muss mindestens 60 Tage zurückliegen oder ein negativer Erregernachweis aus einer Blutprobe, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität entsprechen den Impfstoff-Herstellerangaben genommen werden darf, muss vorliegen und in HIT eingetragen sein.

3.) Beispiele für Impfschemata aktueller BTV-8-Impfstoffe

Handelsname

Serotyp

frühester Impfzeitpunkt

Grundimmunisierung

Einsetzen der Immunität nach 2. Impfung

Bluevac 8

BTV-8

ab 2,5 Monate

zwei Dosen im Abstand von 3 Wochen

31 Tage

Bovilis Blue 8

BTV-8

ab 2,5 Monate

zweimal im Abstand von
3 Wochen

31 Tage

Syvazul BTV

BTV 8

ab 3 Monate

zwei Dosen im Abstand von 3 Wochen

21 Tage

Zulvac 8 Bovis

BTV-8

ab 3 Monate

zweimalig im Abstand von 3 Wochen

25 Tage

BTVPUR 8

BTV-8

ab 3 Monate

Zweimal im Abstand von 3 Wochen

21 Tage

Rückfragen zur Blauzungenimpfung und den Verbringungsregelungen richten Sie bitte an Frau Lang, Tel. 06631 78415 (zurzeit im Urlaub) und/oder Herrn Carle Tel. 06631 78412.

Ihr Qnetics-Team

 

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