28.04.2021

Neue Unfallverhütungsvorschriften für Tierhaltung

Am 01.04.2021 trat die novellierte Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung (VSG 4.1) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen für Rinderhalter auf einen Blick:

  • Anforderung an Anlagen: ausreichend Fixier- und Separiereinrichtungen für Einzeltiere und Gruppen
  • Beim Besamen / Behandeln dürfen sich keine weiteren frei laufenden Tiere in dem Bereich aufhalten.
  • Deckbullen in der Milchviehhaltung:
    → Separate Unterbringung, Mitlaufen im Stall ist unzulässig
    → Fixieren oder Separieren beim Zusammenführung und bevor der Tierbetreuer die Bucht betritt
    → Helfer benötigen Tierkenntnisse zum sicheren Umgang mit Rindern
  • Tiere aus dem Bestand entfernen, die sich aggressiv verhalten und Menschen gefährden können, spätestens nach einem Angriff

Die Unfallverhütungsvorschrift VSG4.1 finden Sie zum Download hier

Info

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